Was tun bei einer Pfändung?
Grundsätzlich ist die Pfändung für die Gläubiger nur eine Möglichkeit bei den Schuldnern Forderungen durchzusetzen. Die Voraussetzung dafür ist ein vollstreckbarer Titel. Diesen muss der Gläubiger besitzen. Vor Gericht kann er sich mit diesem einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss (PfÜB) holen. Die Voraussetzung für einen vollstreckbaren Titel sind ein rechtskräftiges Urteil und ein nicht widersprochener Mahnbescheid.
Bedenken Sie, dass es eine Pfändungsfreigrenze gibt, bis zu der Sie durch das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe Ihres Freibetrags wird individuell berechnet. Er ist unter anderem abhängig von Ihren unterhaltspflichtigen Personen.
Arten der Pfändung
Man unterscheidet zwischen drei Pfändungsarten: der Lohnpfändung, der Kontopfändung und der Sachpfändung. Unabhängig von der Pfändungsart müssen sie schnell aktiv werden! Denn z. B. bei einer Kontopfändung erhalten Sie Ihren Pfändungsschutz nur über ein Pfändungskonto und dieses müssen Sie persönlich bei Ihrer Bank beantragen.
Es gibt Gläubigerverhandlungen oder außergerichtliche Einigungen, die teilweise zur Ruhendstellung der Pfändungen durch den Gläubiger führen. Das bedeutet z. B. eine Aussetzung der Kontopfändung. Diese bleibt bis zur finalen Begleichung der Schuld bestehen. Dann wird die Pfändung zurückgenommen.
Eine starke Verhandlungstaktik und Erfahrung sind der Schlüssel zur Lösung Ihres Pfändungsproblems.
Bei Pfändungen heißt es schnell sein
Bei Pfändungen müssen die Fristen unbedingt eingehalten werden! Die A-Z Finanzmanagement hilft Ihnen dabei Pfändungen abzuwenden.