Gläubiger
Gläubiger, Menschen wie Du und ich
Im Kern beschreibt der Begriff „Gläubiger“ einfach eine Person, die jemandem Geld leiht und daran glaubt, dass dieser seine Schuld zurückzahlen kann. Das Schuldrecht bezeichnet mit "Gläubiger" jemanden, der von seinen Schuldnern eine Leistung einfordern kann. Das bedeutet: man wird zum Gläubiger nicht erst, wenn man eine Mahnung verschickt, Gläubiger ist man, sobald einem jemand etwas schuldet.
Somit ist die Bank, die Ihnen einen Darlehen gewährt, Ihr Gläubiger. Das hat erst mal nichts mit Überschuldung zu tun. Umgekehrt haben Sie Gläubiger, wenn Sie im Internet etwas auf Rechnung oder in Raten zahlen.
Diese Gläubiger kennt jeder.
- Telefonanbieter
- Stromanbieter
- Wasserwerke
- Inkassounternehmen
- Vermieter
- Banken
- Versicherung
- Krankenkasse
- Versandhäuser
- Rechtsanwälte
Schuldner und Gläubiger
Sowohl Schuldner als auch Gläubiger haben nachvollziehbare Interessen: Ersterer will so schnell wie möglich seine Schulden hinter sich lassen. Letztere haben den berechtigen Anspruch auf Rückzahlung. Denn sie haben schließlich eine Leistung erbracht.
Eine Einigung sollte immer das Ziel sein, alleine schon, weil dies rechtlich zwingend so vorgesehen ist. Erst wenn der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch, z. B. über eine Schuldnerberatung, nachweisen kann, darf er Insolvenz anmelden.
Wir sehen diesen vorgeschriebenen Einigungsversuch nicht als notweniges Übel an. Wir sehen ihn als echte Chance. Nur so können Sie das viel größere Übel der Privatinsolvenz mit allen persönlichen Einschränkungen und juristischen Stolpersteinen umgehen.
Einigung mit Gläubigern bei Überschuldung
Wenn Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen können, suchen Sie mit Ihren Gläubigern eine Lösung. Denn eine Privatinsolvenz sollte nur der allerletzte Ausweg sein.