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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlagen

1.1. Geltungsbereich

Diese AGBs regeln die Rechtsbeziehung der Parteien des Finanzsanierungsvertrages. In erster Linie gilt der mit dem Kunden spezifisch abgeschlossene Vertrag. Diese AGBs gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen welcher Art auch immer. Diesen Bedingungen des Kunden kommt keinerlei rechtliche Wirkung zu, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der A-Z Finanzmanagement GmbH zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende individuelle Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGBs sind nur für den jeweils vereinbarten Auftrag wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens der A-Z Finanzmanagement GmbH , wobei in der Bestätigung auf diejenige AGBs Bestimmung zu verweisen ist, von der abgewichen werden soll.

1.2. Angebote, Bestellungen, Zustandekommen des Vertrages 

Sämtliche Angebote der A-Z Finanzmanagement GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten die A-Z Finanzmanagement GmbH nicht zur Leistungserbringung. Ebenso sind die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Websites und sonstigen Online-Diensten enthaltenen Angaben über die von der A-Z Finanzmanagement GmbH angebotenen Leistungen nicht verbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die von der A-Z Finanzmanagement GmbH  im Finanzsanierungsvertrag ausdrücklich bestätigten Konditionen und Leistungsbeschreibungen und allfällige weitere vertragliche Abreden.

 

2. Leistungserbringung der A-Z Finanzmanagement GmbH

2.1. Allgemeines

Die Leistungen und Verantwortlichkeiten der A-Z Finanzmanagement GmbH sind im Finanzsanierungsvertrag abschließend beschrieben. Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die A-Z Finanzmanagement GmbH erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, in einer von der A-Z Finanzmanagement GmbH gewählten, branchenüblichen Weise innerhalb der normalen Arbeitszeit der A-Z Finanzmanagement GmbH .

2.2. Umfang

Leistungen der A-Z Finanzmanagement GmbH, die durch den im Vertrag resp. den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfang nicht gedeckt sind, werden gesondert, nach den allgemein gültigen Tarifen und Preisen der A-Z Finanzmanagement GmbH verrechnet. Sofern nicht schriftlich anders geregelt, gilt das insbesondere für durch den Kunden oder Dritte nach Vertragsschluss eigenmächtig vorgenommenen Handlungen gegenüber Gläubigern, Behörden oder Banken in Bezug auf die finanzielle Situation des Kunden.

2.3. Leistungserbringung

Ausschließlich die A-Z Finanzmanagement GmbH ist ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die A-Z Finanzmanagement GmbH entscheidet, welche Mitarbeiter sie zur Leistungserbringung einsetzt und welche Methode sie bei der Erarbeitung und Umsetzung des Finanzsanierungskonzepts anwendet. Insbesondere kann die A-Z Finanzmanagement GmbH die Ausführung von Leistungen an Dritte vergeben. Mitarbeiter eines mit der A-Z Finanzmanagement GmbH verbundenen Unternehmens sind keine Dritte im Sinne dieser Regelung.

2.4. Leistungsänderungen

Sofern der Kunde nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrags andere, neue oder ergänzende Angaben zu seinen Gläubigern und/oder seiner finanziellen Situation macht, ist die A-Z Finanzmanagement GmbH berechtigt, die dadurch verursachten Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.1. Allgemeines

Der Kunde verpflichtet sich, die A-Z Finanzmanagement GmbH bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang zu unterstützen. Er wird diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig und kostenlos erbringen.

3.2. Im Besonderen

Der Kunde verpflichtet sich, die im Finanzsanierungsvertrag festgelegten monatlichen Raten pünktlich an die A-Z Finanzmanagement GmbH zu bezahlen. Der Kunde verschafft der A-Z Finanzmanagement GmbH die im Finanzsanierungsvertrag benannten Informationen und Dokumente. Der Kunde verpflichtet sich, die dem Finanzsanierungsvertrag angehängte Generalvollmacht zu unterzeichnen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen und Kosten vom Kunden zu tragen.

 

4. Laufzeit und Kündigung 

4.1. Allgemeines

Laufzeit und Kündigung sind im Finanzsanierungsvertrag geregelt. Jede Partei ist berechtigt, den Finanzsanierungsvertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Zur Wahrung der Kündigungsfrist und des Schriftformerfordernisses reicht die Zustellung der Kündigung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

4.2. Schadloshaltung 

Der Kunde hat der A-Z Finanzmanagement GmbH in jedem Fall von allfälligen Forderungen von Gläubigern, Behörden oder Banken schadlos zu halten. 

4.3. Schadenersatz

Der Kunde hat der A-Z Finanzmanagement GmbH bei seiner vorzeitigen Kündigung zur Unzeit oder bei einer Kündigung durch die A-Z Finanzmanagement GmbH, welche aufgrund einer Vertragspflichtverletzung des Kunden erfolgte, Schadenersatz zu leisten. 

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Allgemeines

Sämtliche Entgelte an die A-Z Finanzmanagement GmbH sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für nicht in der Leistungserbringung enthaltenen Bemühungen der A-Z Finanzmanagement GmbH wie auch jene aus Leistungsänderungen (Ziff. 2.4.) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – vom Kunden gesondert zu vergüten.

5.2. Zahlungsbedingungen, Verzug 

Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die A-Z Finanzmanagement GmbH zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die A-Z Finanzmanagement GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen. Eine Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen der A-Z Finanzmanagement GmbH kann der Kunde nur dann vornehmen, wenn seine Forderungen gegen die A-Z Finanzmanagement GmbH gerichtlich festgestellt oder von der A-Z Finanzmanagement GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

 

6. Gewährleistungen

6.1. Gewährleistungen des Kunden 

Der Kunde bietet Gewähr dafür, dass die von ihm der A-Z Finanzmanagement GmbH genannten Gläubiger vollständig erfasst und die gesamten Schulden vollständig dargestellt sind. Die A-Z Finanzmanagement GmbH stellt ihm eigens dafür ein Formular zur Verfügung. 

6.2. Ausschluss der Gewährleistung der A-Z Finanzmanagement GmbH

Die A-Z Finanzmanagement GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Gläubiger des Kunden auf Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise verzichten oder Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Im Besonderen leistet die A-Z Finanzmanagement GmbH auch keine Gewähr für den Erfolg des Finanzsanierungskonzepts. 

6.3. Vergütung

Der Kunde hat der A-Z Finanzmanagement GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind. 

 

7. Haftung

Die A-Z Finanzmanagement GmbH haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der A-Z Finanzmanagement GmbH oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der A-Z Finanzmanagement GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die A-Z Finanzmanagement GmbH für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:  

  1. der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet;
  2. der Kunde falsche oder fehlerhafte Angaben über seine finanzielle Situation macht;
  3. nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrages mit seinen Gläubigern, Amtsstellen, Gerichten oder Dritten Verhandlungen über seine finanzielle Situation, im Besonderen über seine Schulden führt;
  4. der Kunde seine Mitwirkungs- und Informationspflichten missachtet.
     

8. Sonstiges

8.1. Datenschutz und Rücktritt

a) Die A-Z Finanzmanagement GmbH verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu verwenden. Mit der Absendung der Anfrage gibt der Kunde sein Einverständnis, dass die A-Z Finanzmanagement GmbH seine personenbezogenen Daten sammeln und bearbeiten darf. Die A-Z Finanzmanagement GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für maßgeschneiderte Angebote. Die A-Z Finanzmanagement GmbH ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie im EU-Ausland weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen. 

b) Jeder Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde an A-Z Finanzmanagement GmbH (A-Z Finanzmanagement GmbH, Sandgasse 13d, A-6850 Dornbirn, kunden@az-finanzmanagement.at, +43 (0) 720 51 96 79) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, telefonisch oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren.

Folgen des Rücktritts

Wenn der Kunde den Rücktritt erklärt, hat die A-Z Finanzmanagement GmbH alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Rücktritt bei der A-Z Finanzmanagement GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die A-Z Finanzmanagement GmbH dieselben Zahlungsmittel, welche der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er der A-Z Finanzmanagement GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem er der A-Z Finanzmanagement GmbH von der Ausübung des Rücktritts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Aufwand wird pauschalisiertgem. Zif.4. Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der Aufwand der A-Z Finanzmanagement GmbH geringer war.

c) Der Aufwand wird pauschalisiert. Pauschal beläuft sich der Aufwendungsersatz auf die Gebühren nach Zif.4a) und 4c).  Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der Aufwand der A-Z Finanzmanagement GmbH geringer war.

 

8.2. Mitteilungen

Sämtliche Zusendungen an die vom Kunden der A-Z Finanzmanagement GmbH zuletzt genannte Adresse gelten als zugestellt. 

8.3. Schriftform

Jegliche vertragliche Vereinbarung, deren Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Übereinkünfte zwischen der A-Z Finanzmanagement GmbH und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit und der Unterzeichnung von beiden Vertragsparteien, sofern zweiseitig. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses muss diese Voraussetzungen erfüllen.

8.4. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Es gilt für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich das Recht des jeweiligen Firmensitzes unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz der A-Z Finanzmanagement GmbH .